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Pferde-Betreuung etc.
Gewerbliche Pferde, wie sie in Reitställen anzutreffen sind oder Tiere, die in aktiven
Vollerwerbslandwirtschaften Zug- und Pflugdienste verrichten, können nicht betreut werden,
jedoch das Pferd in Hausnähe eines Hobby-Landwirtes oder sonstigen Pferdefreundes. Gleiches
gilt für Federvieh, Schafe, Ziegen.
Unter der Voraussetzung, dass Haushüter® keine ausgebildeten Tierpfleger sind und nicht aus dem medizinischen Umfeld der Tierärzte kommen, sind wir durch Berufserfahrungen einzelner Mitarbeiter in der Lage, die Betreuung von Pferden und sonstigen "Einzel"-Tieren zu übernehmen. Ausschlaggebend ist die nicht gewerbliche Haltung der Tiere. Im Rahmen und Umfang des Betriebshaftpflichtvertrages mit der Nürnberger Versicherung besteht Versicherungsschutz für die Tätigkeit des Haushüters als Tierhüter. Die gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Tierhalters wird hierdurch nicht ersetzt. Haftung für Gesundheitsschäden bei den Tieren sind ausgeschlossen. Wir handeln aus diesem Grund jedoch eng nach der Standard-Tierbetreuungsliste, die uns vom Kunden mit detaillierten Vorgaben und Handlungsanleitungen zu übergeben ist. Die Reit-Tiere werden durch die Haushüter® nicht beritten. Bitte fordern Sie unsere Sonderpreisliste an. |